Digitale Arzt-Reputation ist nicht zu unterschätzen
Ärzte dürfen laut ihrer Berufsordnung keine Werbung machen. Es ist allerdings nicht untersagt, auf ihre Berufstätigkeit aufmerksam zu machen. Sie dürfen die Öffentlichkeit über ihre Qualifikationen und ihr Leistungsangebot informieren. Eine Homepage gehört zum Standard. Die Möglichkeit, die Reputation über Internetportale zu verbessern, ist noch nicht bei allen Ärzten im Fokus. Ersetzen oder ergänzen Bewertungsplattformen …
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